Laut der Corona-Schutz-Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern (vom 16.3.2020) gilt für Sportvereine Folgendes:
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
… der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen…
Zu verbieten sind:
… Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen…
Die angeordneten Maßnahmen sind nicht befristet, das heißt sie gelten bis auf Widerruf.
Dies bedeutet für uns: Unser Hundeplatz ist bis auf weiteres für den Trainingsbetrieb geschlossen.
Euer Vorstand